Umweltkennzeichnung
EU-Verpackungskennzeichnungsrichtlinie
Nach dem Gesetzesdekret Nr. 116 vom 3. September 2020, das die Richtlinie (EU) 2018/851 umsetzt, unterliegen alle Verpackungen, die nach Italien eingeführt und dort in Verkehr gebracht werden, der Kennzeichnungspflicht.
Deshalb hat
Für alle hier aufgeführten Verpackungen prüfen Sie bitte die Bestimmungen Ihrer Kommune zur Abfalltrennung. Wenn andere Produkte oder Verpackungen als die aufgeführten enthalten sind oder wenn keine spezifischen Anweisungen vorliegen, gilt die Verpackung als nicht recycelbar und muss daher in den Müll geworfen werden.
Bitte trennen, entleeren und/oder komprimieren Sie alle Verpackungsmaterialien vor dem Recycling.
Direttiva Sull'Etichettatura Degli Imballaggi
Ai sensi del Decreto Legislativo n. 116 del 3 settembre 2020 che recepisce la Direttiva (UE) 2018/851, tutti gli imballaggi importati e immessi in consumo in Italia sono soggetti all'obbligo di etichettatura.
Questa pagina ha lo scopo di essere una guida informativa al fine di adempiere agli obblighi previsti dalle direttive comunitarie (es. D.Lgs. n. 116 del 03/09/2020 e più in generale D.Lgs. 97/129/CE).
Per tutti gli imballaggi qui elencati, si prega di verificare le disposizioni del proprio Comune in materia di raccolta differenziata. Im Falle der Aufnahme von anderen als den ausgewählten Produkten oder Imballaggios oder bei Vorliegen spezifischer Hinweise wird das Imballaggio-Paket als ein nicht reziklierter Artikel betrachtet und somit in die Spazzatur aufgenommen.
Separare, svuotare e/o comprimere tutti i materiali di imballaggio prima del riciclaggio.